Mit Eigenbedarf ins Eigenheim
Der Kauf einer eigenen Immobilie ist für die meisten die Erfüllung eines Lebenstraums. Der Weg dahin ist nicht nur finanziell herausfordernd. Es gibt viel zu beachten, noch mehr Wissenswertes und einige Hürden. Letzteres kann zum Beispiel die Hürde „Ankündigung des Eigenbedarfs“ sein. Wer sich bereits am Immobilienmarkt umschaute, wird vor allem bei Wohnungen in Städten über den Satz „zuverlässig vermietet“ und ähnliche Formulierungen gestolpert sein. Gemeint ist, dass die Wohnung oder das Haus nicht frei für den sofortigen Bezug ist, sondern aktuell vermietet ist. Das heißt, der Käufer dieser Immobilien tritt in bestehende Mietverträge ein und ist nun Vermieter. Die sofortige Selbstnutzung ist somit nicht möglich. Möchten die Mieter nicht ausziehen, kann der neue Eigentümer Eigenbedarf ankündigen. Ein Prozess, den wir im folgenden Artikel erklären.